Grundwissen Grammatik
Nähere Bestimmungen, die nachgestellt sind, werden in der Regel von Kommas eingeschlossen.
Der November, nass und kalt, brachte viele Patienten in die Wartezimmer der Ärzte.
Gutenberg, der Erfinder des Buchdrucks, stammt aus Mainz.
Er überraschte sie, seine Freundin, mit einem Buch.
Herr von Specht, mein verehrter Direktor, und ich werden noch lange nicht pensioniert.
Würde im vorhergehenden Satz das zweite Komma fehlen, wäre von drei statt von zwei Personen die Rede!
Gerne werden nähere Bestimmungen auch eingeleitet mit:
also, besonders, das heißt (d. h.), genauer, insbesondere, nämlich, und das, und zwar, vor allem, zum Beispiel
Er sollte in den Ferien seine Wissenslücken, besonders in den Fremdsprachen, schließen.
Ihre umfangreichen Kenntnisse, zum Beispiel / vor allem in Latein, waren allgemein bekannt.
Ausnahmen:
Titel oder Funktionsbezeichnungen werden in der Regel nicht mit Kommas abgetrennt: Der Direktor Hugo von Specht ... Der Professor Unrat ... Der Angeklagte Felix Meier ...
Kein Komma wird ohne Grund gesetzt!