Grundwissen Grammatik

Kleine deutsche Schulgrammatik zum Nachschlagen und Lernen

Fallbestimmung

KASUSSELEKTION ist der Fachausdruck für die Bestimmung des Falles eines Wortes durch ein anderes.

Ein anderer Ausdruck für die Fallbestimmung ist der Begriff "Rektion". Man sagt auch, das Wort "regiere" einen Kasus.

Dazu fähig sind nur Präpositionen (1), Verben (2) und Adjektive bei prädikativem Gebrauch (3), mit Einschränkungen auch Substantive (4), wenn sie Genitivattribute nach sich ziehen. Diese Wortarten bestimmen, in welchem Kasus andere Wörter stehen.

1) Häufig wird dabei zunächst nur an Präpositionen gedacht. Das ist auch nicht falsch:
trotz des Regens; -Genitiv

an die Tür; -Akkusativ

an der Tür, -Dativ

entlang der Isar, -Genitiv

hinter dem Haus, -Dativ

während dem Fest, -Dativ oder während des Festes, -Genitiv

2) Aber auch Verben ziehen in unterschiedlichem Maße Ergänzungen (Objekte) in einem bestimmten Kasus nach sich.

Klassisches Beispiel: Ich schenke dir einen Ball. Der Dativ von dir folgt ebenso wie der Akkusativ von Ball aus dem Verb "schenken".

Noch ein klassisches Beispiel: Ich verdächtige ihn des Diebstahls. Der Akkusativ von ihn folgt ebenso wie der Genitiv von Diebstahl aus dem Verb "verdächtigen".

Bei Verben ohne Ergänzung spürt man aber davon nichts: »Es regnet (nichts)
Jedoch auch möglich: »Es regnet Steine!« (Akk!)

3) Fallbestimmung durch Adjektive bei prädikativem Gebrauch: Er war der Verluste (Gen!) an der Börse überdrüssig. Sie ist ihrer Tante (Dat!) ähnlich.

4) Die Fallbestimmung durch Substantive ist sehr umstritten. Allerdings gibt es Genitivattribute nach bestimmten Substantiven - besonders wenn es sich um substantivierte Verben handelt - , ohne die ein Satz nicht vollständig wäre: Durch das Berücksichtigen (dieser Fakten) hatte er Erfolg. Beim Verlassen (des Zimmers) stolperte er. Das Feststellen (des Fehlers) war nötig. Andererseits gilt die Grundregel, dass Attribute syntaktisch weglassbar sind.


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