Grundwissen Grammatik

 

Kleine deutsche Schulgrammatik zum Nachschlagen und Lernen

Fallbestimmung

KASUSSELEKTION ist der Fachausdruck für die Bestimmung des Falles eines Wortes durch ein anderes.

Ein anderer Ausdruck für die Fallbestimmung ist der Begriff "Rektion". Man sagt auch, das Wort "regiere" einen Kasus.

Dazu fähig sind nur Präpositionen (1), Verben (2) und Adjektive bei prädikativem und attributivem Gebrauch (3), mit Einschränkungen auch Substantive (4), wenn sie Genitivattribute nach sich ziehen. Diese Wortarten bestimmen, in welchem Kasus andere Wörter stehen.

1) Häufig wird dabei zunächst nur an Präpositionen gedacht. Das ist auch nicht falsch:
trotz des Regens; -Genitiv

an die Tür; -Akkusativ

an der Tür, -Dativ

entlang der Isar, -Genitiv

hinter dem Haus, -Dativ

während dem Fest, -Dativ oder während des Festes, -Genitiv

2) Aber auch Verben ziehen in unterschiedlichem Maße Ergänzungen (Objekte) in einem bestimmten Kasus nach sich.

Ziehen Verben einen präpositionalen Ausdruck nach sich, spricht man von Präpositionalobjekten.

Klassisches Beispiel: Ich schenke dir einen Ball. Der Dativ von dir folgt ebenso wie der Akkusativ von Ball aus dem Verb "schenken".

Noch ein klassisches Beispiel: Ich verdächtige ihn des Diebstahls. Der Akkusativ von ihn folgt ebenso wie der Genitiv von Diebstahl aus dem Verb "verdächtigen".

Bei Verben ohne Ergänzung spürt man aber davon nichts: »Es regnet (nichts)
Jedoch auch möglich: »Es regnet Steine!« (Akkussativ)

3) Fallbestimmung durch Adjektive bei prädikativem und attributivem Gebrauch: Er war der Verluste (Genitiv) an der Börse überdrüssig. Sie ist ihrer Tante (Dativ) ähnlich.

Viele Adjektive verlangen, wenn man sie näher bestimmen will, einen bestimmten Kasus oder eine bestimmte Präposition: Ich bin müde. Ich bin des Wartens [Genitiv] müde. Ich bin vom langen Warten [Präposition] müde.
Einige Adjektive können aber nicht ohne Ergänzung verwendet werden:

Adjektive, die einen Genitiv fordern: ansichtig, bewusst, kundig, mächtig, überdrüssig, verdächtig, würdig.
Adjektive, die einen Dativ fordern: ähnlich, behilflich, beigefügt, eigentümlich, überlegen, unterlegen, zugehörig
Adjektive, die einen Akkusativ fordern: gewohnt, los, wert, schuldig (im Bezug auf Geld)
Adjektive, die eine bestimmte Präposition fordern: angewiesen auf, adressiert an, befreundet mit, unterteilt in, vergleichbar mit, zuständig für
Adjektiv, das sowohl Dativ als auch eine Präposition nach sich zieht: dankbar.
Ich bin dir [Dativ] für [Präposition] den schönen Abend dankbar.
Diese Adjektive werden prädikativ oder attributiv gebraucht:
Sie war mit dem Dichter befreundet.
Der den Lärm gewohnte Lehrer blieb freundlich.
Der der Dame behilfliche Mann erwies sich als Dieb.
Die ihrer Sinne noch vollkommen mächtige Seniorin stellte dem Betrüger eine Falle.

4) Die Fallbestimmung durch Substantive ist sehr umstritten. Allerdings gibt es Genitivattribute nach bestimmten Substantiven - besonders wenn es sich um substantivierte Verben handelt - , ohne die ein Satz inhaltlich nicht vollständig wäre: Durch das Berücksichtigen (dieser Fakten) hatte er Erfolg. Beim Verlassen (des Zimmers) stolperte er. Das Feststellen (des Fehlers) war nötig. Andererseits gilt die Grundregel, dass Attribute syntaktisch weglassbar sind.


Verb

Wortartenüberblick

Startseite